GRUNDLAGEN
Was ist rechtliche Betreuung?
Kann ein volljähriger Mensch seine rechtlichen Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht selbst besorgen, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einrichten, wenn diese erforderlich ist. Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf eine Betreuung nicht angeordnet werden. Rechtliche Betreuung bedeutet dabei nicht, dass ein Mensch seine Selbstbestimmung verliert. Sie soll vielmehr dabei unterstützen, die eigenen Angelegenheiten möglichst selbstbestimmt zu regeln. Eine Vertretung erfolgt nur in den vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenbereichen und soweit sie erforderlich ist.
Wichtig zu wissen
Rechtliche Betreuung ist keine Pflege- oder Alltagshilfe. Persönliche Kontakte gehören zur Betreuung, nicht jedoch beispielsweise regelmäßige Einkaufs-, Fahr- oder Pflegedienste. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Angelegenheiten des betreuten Menschen und seine Wünsche.
Wer bekommt eine Betreuung?
Volljährige Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten wegen einer Erkrankung, einer psychischen Beeinträchtigung oder einer Behinderung ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können.
Wie wird sie eingerichtet?
Auf eigenen Antrag oder eine Anregung von Angehörigen prüft das Betreuungsgericht den Bedarf, hört die betroffene Person an und legt die Aufgabenkreise fest.
Welche Aufgaben umfasst sie?
Typische Aufgabenbereiche sind Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten sowie die Vertretung gegenüber Behörden, Krankenkassen und Sozialleistungsträgern.
Was bleibt selbstbestimmt?
Die Wünsche der betreuten Person stehen im Mittelpunkt. Der rechtliche Betreuer unterstützt sie dabei, ihre Angelegenheiten möglichst selbstbestimmt zu regeln. Eine Stellvertretung erfolgt nur, soweit sie erforderlich ist.